In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Hinweis: für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.
(1) Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
(2) Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
(3) über Investitionsgütergeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr. Dies sind Geschäfte mit funktionaler Beziehung zum Hauptgeschäft (berufsspezifisch). Es muss die berufsspezifische Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten (Büro-, Praxis-, Werkstatt- oder Betriebsräumlichkeiten oder dazugehöriger unbebauter Fläche) betreffen und als Investition dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
(4) über Nebengeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall. Dies sind Geschäfte ohne funktionale Beziehung zum Hauptgeschäft (nicht zum Hauptgeschäft gehörend). Diese müssen ebenfalls der Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten, den Einkauf von Dienstleistungen betreffen oder der internen Verwaltung des Betriebes dienen.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
(5) für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
(6) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Hinweis: für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.
(1) Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
(2) Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
(3) über Investitionsgütergeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr. Dies sind Geschäfte mit funktionaler Beziehung zum Hauptgeschäft (berufsspezifisch). Es muss die berufsspezifische Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten (Büro-, Praxis-, Werkstatt- oder Betriebsräumlichkeiten oder dazugehöriger unbebauter Fläche) betreffen und als Investition dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
(4) über Nebengeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall. Dies sind Geschäfte ohne funktionale Beziehung zum Hauptgeschäft (nicht zum Hauptgeschäft gehörend). Diese müssen ebenfalls der Einrichtung und/oder Erhaltung der Räumlichkeiten, den Einkauf von Dienstleistungen betreffen oder der internen Verwaltung des Betriebes dienen.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
(5) für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
(6) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026