In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz
• um Ihre rechtlichen Interessen
• aus dem versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich sowie
• im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie
in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen (ausschließlich für den Inhaber/Geschäftsführer und die versicherten Organe einer juristischen Person) in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift
• des Strafrechts,
• des Ordnungswidrigkeitenrechts,
• des Disziplinar- und Standesrechts
in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände mit Ausnahme von Verbrechen. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten auch für vorsätzliches Handeln.
• Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz
• um Ihre rechtlichen Interessen
• aus dem versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich sowie
• im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie
in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen (ausschließlich für den Inhaber/Geschäftsführer und die versicherten Organe einer juristischen Person) in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift
• des Strafrechts,
• des Ordnungswidrigkeitenrechts,
• des Disziplinar- und Standesrechts
in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit.
Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände mit Ausnahme von Verbrechen. Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben. Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen. Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten auch für vorsätzliches Handeln.
• Es besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026