In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz
• im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit
• im Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich
• im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz
• im Zusammenhang mit der versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit
• im Zusammenhang mit dem Verkehrsbereich
• im Zusammenhang mit der versicherten Immobilie für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026