In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Im Forderungsmanagement:
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
• die Forderung ist fällig und unstreitig,
• es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
• die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
AGR
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen.
Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer AGR 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
• die Forderung ist fällig und unstreitig,
• es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
• die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
AGR
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen.
Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer AGR 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026