In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für versicherte Immobilien:
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz als:
AGR
• Eigentümer,
• Mieter,
• Pächter,
• sonstiger Nutzungsberechtigter
von
• land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
• ausschließlich privat selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
• ausschließlich für den Agrar-Betrieb gewerblich selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
und als
• Verpächter,
• Vermieter
von
• land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
• bis zu acht auf dem versicherten Betriebsgelände befindlichen Betten an Feriengäste
• einer Ihnen gehörenden Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung, die sich in Ihrem versicherten selbstbewohnten Eigenheim befindet und die von Ihnen als Eigentümer vermietet wird.
Hinweis: Für Streitigkeiten aus der Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen benötigen Sie den Plus-Baustein +AGR. Für die Streitigkeiten aus der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten benötigen Sie den Vermieter-Rechtsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz als:
AGR
• Eigentümer,
• Mieter,
• Pächter,
• sonstiger Nutzungsberechtigter
von
• land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
• ausschließlich privat selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
• ausschließlich für den Agrar-Betrieb gewerblich selbst genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
und als
• Verpächter,
• Vermieter
von
• land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen
• bis zu acht auf dem versicherten Betriebsgelände befindlichen Betten an Feriengäste
• einer Ihnen gehörenden Einliegerwohnung im selbst genutzten Einfamilienhaus. Eine Einliegerwohnung ist eine zweite Wohnung von untergeordneter Bedeutung, die sich in Ihrem versicherten selbstbewohnten Eigenheim befindet und die von Ihnen als Eigentümer vermietet wird.
Hinweis: Für Streitigkeiten aus der Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen benötigen Sie den Plus-Baustein +AGR. Für die Streitigkeiten aus der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten benötigen Sie den Vermieter-Rechtsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026