In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
• Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026