In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker Basis folgendes für Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
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Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist. In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn:
(1) Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2)
(2) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe Ziffer A 3.4), wenn es sich um Auseinandersetzungen im Rahmen einer selbstständigen oder gelegentlichen selbstständigen Tätigkeit handelt
(3) Steuer-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.5)
(4) Sozial-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.6)
(5) Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.7)
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
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Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist. In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn:
(1) Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2)
(2) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe Ziffer A 3.4), wenn es sich um Auseinandersetzungen im Rahmen einer selbstständigen oder gelegentlichen selbstständigen Tätigkeit handelt
(3) Steuer-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.5)
(4) Sozial-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.6)
(5) Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich, wenn es sich um die Wahrnehmung rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflich selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich handelt (siehe Ziffer A 3.7)
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026