In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker folgendes für Nehmen Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner freiberufliche Tätigkeiten als Arzt auf?:
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit, die Sie und/oder Ihr Partner als freiberuflich Tätige in Vorbereitung auf die kassenärztliche Tätigkeit ableisten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten einschließlich eines Praxisankaufs, jedoch für längstens 24 Monate.
Mit der Niederlassung wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) mit Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) um.
Versicherungsschutz besteht im Fall der Niederlassung auch für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Ärzte oder Apotheker, die vor Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind.
Ebenfalls gilt der Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die nach Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind, ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1). Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Lebenspartner die Tätigkeit als niedergelassener Arzt tatsächlich aufnehmen.
Sollte die Niederlassung nach vorherigen Bemühungen endgültig nicht zustande kommen, haben Sie Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich des abgebrochenen Zulassungsverfahrens und den damit im Zusammenhang stehenden Anbahnungen von Verträgen. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Voraussetzung ist, dass
(1) Ihr Rechtsschutz-Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens zwei Jahren besteht und
(2) Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nachweisen.
Weisen Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nach, haben Sie zudem die Möglichkeit, ein Mediationsverfahren nach Ziffer A 5.1.1 in Anspruch zu nehmen, auch wenn Ihr Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) noch keine zwei Jahre bei uns besteht.
Kann die Mediation nicht stattfinden, weil Ihr Anspruchsgegner der Mediation nicht zustimmt, oder verläuft sie erfolglos, besteht Versicherungsschutz, und zwar ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Miet-, Arbeits- und Kaufverträgen, die Sie wegen der geplanten Niederlassung verhandelt oder abgeschlossen haben sowie für Streitigkeiten um die Zulassung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Niederlassungsversuch.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
(1) Ihr Vertrag beendet wird,
(2) Der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird,
(3) Der Vertrag unverändert fortgeführt wird – Voraussetzung ist, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner weiterhin angestellt ist –,
(4) Die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 und A 2.1.2.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit, die Sie und/oder Ihr Partner als freiberuflich Tätige in Vorbereitung auf die kassenärztliche Tätigkeit ableisten. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten einschließlich eines Praxisankaufs, jedoch für längstens 24 Monate.
Mit der Niederlassung wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) mit Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) um.
Versicherungsschutz besteht im Fall der Niederlassung auch für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit als Ärzte oder Apotheker, die vor Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind.
Ebenfalls gilt der Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die nach Aufnahme dieser Tätigkeit eingetreten sind, ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1). Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Lebenspartner die Tätigkeit als niedergelassener Arzt tatsächlich aufnehmen.
Sollte die Niederlassung nach vorherigen Bemühungen endgültig nicht zustande kommen, haben Sie Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich des abgebrochenen Zulassungsverfahrens und den damit im Zusammenhang stehenden Anbahnungen von Verträgen. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Voraussetzung ist, dass
(1) Ihr Rechtsschutz-Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) bei Eintritt des Versicherungsfalls seit mindestens zwei Jahren besteht und
(2) Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nachweisen.
Weisen Sie uns Ihre konkreten Bemühungen um die Niederlassung anhand von Unterlagen nach, haben Sie zudem die Möglichkeit, ein Mediationsverfahren nach Ziffer A 5.1.1 in Anspruch zu nehmen, auch wenn Ihr Vertrag mit dem Zielgruppen-Baustein Angestellte Ärzte und Apotheker (aÄ) noch keine zwei Jahre bei uns besteht.
Kann die Mediation nicht stattfinden, weil Ihr Anspruchsgegner der Mediation nicht zustimmt, oder verläuft sie erfolglos, besteht Versicherungsschutz, und zwar ausschließlich für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Miet-, Arbeits- und Kaufverträgen, die Sie wegen der geplanten Niederlassung verhandelt oder abgeschlossen haben sowie für Streitigkeiten um die Zulassung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Niederlassungsversuch.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
(1) Ihr Vertrag beendet wird,
(2) Der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird,
(3) Der Vertrag unverändert fortgeführt wird – Voraussetzung ist, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner weiterhin angestellt ist –,
(4) Die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 und A 2.1.2.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für angestellte Ärzte und Apotheker aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026