In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Angestellte Ärzte und Apotheker folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflichen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie nebenberuflichen selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026