In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Exklusiv-Rechtsschutz folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Abweichend von Ziffer +g 3.1 übernehmen wir die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall
• Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 25.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
• Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Abweichend von Ziffer +g 3.1 übernehmen wir die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall
• Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 25.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
• Abwehr der Ansprüche bis zu 25.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026