In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Architekten und Ingenieure folgendes für Rechtsdienstleistungen:
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Der Leistungsumfang gilt auch für Mediationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
- Ebenfalls vom Leistungsumfang umfasst sind Adjudikationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Baugewerbe (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Wir tragen die anteilig auf Sie entfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Gleiches gilt für die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche vor der Architektenkammer und nach der SL Bau sowie vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure aufgezeigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Der Leistungsumfang gilt auch für Mediationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
- Ebenfalls vom Leistungsumfang umfasst sind Adjudikationsverfahren nach der Streitlösungsordnung für das Baugewerbe (SL Bau) oder vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren. Wir tragen die anteilig auf Sie entfallenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Gleiches gilt für die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche vor der Architektenkammer und nach der SL Bau sowie vergleichbarer außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Rechtsschutz für Architekten und Ingenieure aufgezeigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026