In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
Sie haben als Arbeitgeber auch Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(1) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
(2) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben als Arbeitgeber auch Versicherungsschutz für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(1) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
(2) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht, wenn es um Ansprüche geht, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. auf anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026