In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Wir übernehmen keine Kosten, wenn:
(1) nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
(2) der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
(3) im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Über Ziffer A 9 hinaus gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
(1) nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
(2) der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
(3) im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Über Ziffer A 9 hinaus gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026