In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für Wann gilt der Versicherungsfall als eingetreten?:
Abweichend von Ziffer A 9.2 gilt
• für das Forderungsmanagement als Versicherungsfall die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens aufgrund einer fälligen Forderung, wenn der Schuldner mit der Leistung in Verzug ist (§ 286 BGB).
• in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Versicherungsfall die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt ausschließlich im Verkehrsbereich Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Abweichend von Ziffer A 9.2 gilt
• für das Forderungsmanagement als Versicherungsfall die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens aufgrund einer fälligen Forderung, wenn der Schuldner mit der Leistung in Verzug ist (§ 286 BGB).
• in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Versicherungsfall die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie. Ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es behördlich als solches verfügt wird. Versicherungsschutz besteht auch für vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags eingetretene Vorfälle, soweit ihretwegen noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt ausschließlich im Verkehrsbereich Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026