In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Niedergelassene Ärzte und Heilberufe folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
• Es besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
• Sind Sie Apotheker?
Dann haben Sie im Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus der Produktion und dem Vertrieb eigener Heil- und Kostenplan Pflegemittel sowie sonstiger pharmazeutischer Produkte. Dies gilt nicht, wenn Sie hierzu einen rechtlich selbstständigen Gewerbebetrieb unterhalten.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
• Sind Sie Apotheker?
Dann haben Sie im Zielgruppen-Baustein Niedergelassene Ärzte und Heilberufe Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten auch für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus der Produktion und dem Vertrieb eigener Heil- und Kostenplan Pflegemittel sowie sonstiger pharmazeutischer Produkte. Dies gilt nicht, wenn Sie hierzu einen rechtlich selbstständigen Gewerbebetrieb unterhalten.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026