In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Geschäftskunden Basis folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Hinweis: für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.
• Abweichend von Ziffer A. 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
• Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
FVI-Ba
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
• Betreiben Sie einen Kfz-Handel, ein Kfz-Handwerk, eine Fahrschule oder eine Tankstelle?
Dann besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind. Kein Rechtsschutz besteht für Motorfahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen oder nur mit einem roten Kennzeichen bzw. einer Kurzzeitzulassung versehen sind sowie als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Es besteht beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Hinweis: für einen umfassenden Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist der Abschluss des Bausteins Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe bzw. Firmen-Vertrags-Rechtsschutz notwendig.
• Abweichend von Ziffer A. 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
• Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
FVI-Ba
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
• Betreiben Sie einen Kfz-Handel, ein Kfz-Handwerk, eine Fahrschule oder eine Tankstelle?
Dann besteht Versicherungsschutz, wenn Sie als Eigentümer, Halter, Erwerber, Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern betroffen sind. Kein Rechtsschutz besteht für Motorfahrzeuge, die nicht auf Sie oder Ihre Firma zugelassen oder nur mit einem roten Kennzeichen bzw. einer Kurzzeitzulassung versehen sind sowie als Vermieter von Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen. Es besteht beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026