In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Reputations-Rechtsschutz folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer folgenden Schadenersatzansprüche, soweit der Schaden durch die Veröffentlichung in den Medien entstanden ist.
- Unterlassung der schädigenden Ereignisse
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch der vorbeugende Unterlassungsanspruch. Hierzu muss die Gefahr der Verletzung der Reputation unmittelbar bevorstehen.
- Löschung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Hiervon umfasst sind das Vorgehen gegen den Verursacher und das Vorgehen gegen den Provider oder Bewertungsportale.
- Widerruf, Berichtigung, Ergänzung der schädigenden Ereignisse
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Berichtigung oder Ergänzung zur Abwehr von Äußerungen, die rufschädigend für ein Unternehmen sind.
Beispiel: Hierzu gehören zum Beispiel Gewinne, die der:die Verletze durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der schädigenden Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, welche geeignet ist, einen Zustand der fortbestehenden rechtswidrigen Störung zu schaffen.
- Gegendarstellung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Gegendarstellung.
- Geldentschädigung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Geldentschädigung, wenn die durch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung entstandenen Nachteile anders nicht hinreichend ausgeglichen werden können.
- Herausgabe
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe dessen, was der Verletze durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Kosten des Verletzten ohne rechtlichen Grund erlangt hat.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Abweichend von Ziffer A 3.9.2 umfasst der Straf-Rechtsschutz ausschließlich:
(1) Privatklageverfahren
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
(2) Aktive Strafverfolgung
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer folgenden Schadenersatzansprüche, soweit der Schaden durch die Veröffentlichung in den Medien entstanden ist.
- Unterlassung der schädigenden Ereignisse
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Vom Versicherungsschutz umfasst ist auch der vorbeugende Unterlassungsanspruch. Hierzu muss die Gefahr der Verletzung der Reputation unmittelbar bevorstehen.
- Löschung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung der rufschädigenden und verletzenden Äußerung. Hiervon umfasst sind das Vorgehen gegen den Verursacher und das Vorgehen gegen den Provider oder Bewertungsportale.
- Widerruf, Berichtigung, Ergänzung der schädigenden Ereignisse
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Widerruf, Berichtigung oder Ergänzung zur Abwehr von Äußerungen, die rufschädigend für ein Unternehmen sind.
Beispiel: Hierzu gehören zum Beispiel Gewinne, die der:die Verletze durch die Persönlichkeitsrechtsverletzung erhalten hat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der schädigenden Äußerung um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, welche geeignet ist, einen Zustand der fortbestehenden rechtswidrigen Störung zu schaffen.
- Gegendarstellung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Gegendarstellung.
- Geldentschädigung
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Geldentschädigung, wenn die durch eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung entstandenen Nachteile anders nicht hinreichend ausgeglichen werden können.
- Herausgabe
Es besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Herausgabe dessen, was der Verletze durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf Kosten des Verletzten ohne rechtlichen Grund erlangt hat.
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
Abweichend von Ziffer A 3.9.2 umfasst der Straf-Rechtsschutz ausschließlich:
(1) Privatklageverfahren
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
(2) Aktive Strafverfolgung
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
- Telefonische Rechtsberatung
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Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026