In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater folgendes für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
• Strafrechts,
• Ordnungswidrigkeitenrechts,
• Disziplinar- und Standesrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Versicherungsschutz besteht auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen). Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung lediglich wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) bestehen, sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
• Verkehrsrisiko Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben. Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
• Privatklageverfahren Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
• Untersuchungsausschüsse Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts als Beistand in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
• Aktive Strafverfolgung Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
• Kronzeugenregelung Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser als (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann.
• Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen auch über den Abschluss des jeweiligen Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtlichen Verfahrens hinaus.
• Forensische Dienstleistungen Es besteht Versicherungsschutz nach vorheriger Zustimmung in einem versicherten Verfahren sowie nach rechtskräftigem Abschluss eines solchen Verfahrens für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
• Öffentlichkeitsarbeit Es besteht Versicherungsschutz für die externe Beratung für eine notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen Sie eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.
• Strafbefreiende Selbstanzeige Es besteht Versicherungsschutz für die anwaltliche Prüfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige eines Versicherten. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall.
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
• Strafrechts,
• Ordnungswidrigkeitenrechts,
• Disziplinar- und Standesrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Versicherungsschutz besteht auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen). Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung lediglich wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) bestehen, sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
• Verkehrsrisiko Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben. Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
• Privatklageverfahren Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
• Untersuchungsausschüsse Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts als Beistand in Verfahren vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
• Aktive Strafverfolgung Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
• Kronzeugenregelung Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, wenn dieser als (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann.
• Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Es besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen auch über den Abschluss des jeweiligen Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, disziplinar- und standesrechtlichen Verfahrens hinaus.
• Forensische Dienstleistungen Es besteht Versicherungsschutz nach vorheriger Zustimmung in einem versicherten Verfahren sowie nach rechtskräftigem Abschluss eines solchen Verfahrens für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
• Öffentlichkeitsarbeit Es besteht Versicherungsschutz für die externe Beratung für eine notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen Sie eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.
• Strafbefreiende Selbstanzeige Es besteht Versicherungsschutz für die anwaltliche Prüfung der Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige eines Versicherten. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.000 Euro je Versicherungsfall.
- Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026