In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge folgendes für Kostenübernahme im Inland:
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
•in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
•wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wir übernehmen Ihre Kosten für einen Sachverständigen, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt. Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
•in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
•wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026