In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmen Einzelfahrzeuge folgendes für Kostenübernahme im Ausland:
- Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
- Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Fahrzeug, der Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten beziehungsweise mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
- Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Fahrzeug, der Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026