In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Wohnungseigentümer-Gemeinschaften folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
• Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
• Versicherungsschutz besteht für rechtliche Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einzelnen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für rechtliche Auseinandersetzungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander und von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe Ziffer A 6.2.17).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
• Versicherungsschutz besteht für rechtliche Auseinandersetzungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einzelnen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für rechtliche Auseinandersetzungen einzelner Wohnungseigentümer untereinander und von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe Ziffer A 6.2.17).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026