In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Architekten und Ingenieure folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
- Sie haben Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr.
Ausnahme:
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass
• Die Gegenseite gegen den geltend gemachten Honoraranspruch berechtigte Einwendungen oder Einreden erhoben hat, die ihren Grund haben
• in der Überschreitung der Bauzeit sowie vereinbarter Fristen und Termine oder
• in der Überschreitung von Kostenvoranschlägen.
• Bei frei verhandelten Honorarvereinbarungen die Orientierungswerte der HOAI oder einer vergleichbaren Honorarordnung für den jeweiligen Berufsstand überschritten wurden.
Sie sind verpflichtet, diesbezüglich erbrachte Leistungen an uns zurückzuerstatten.
- Prüfung der Schlussrechnung
Wir übernehmen vorgerichtlich die Kosten für die formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung in Höhe von bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall. Dafür benennen wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt, der die streitgegenständliche Rechnung daraufhin prüft, ob die formellen Anforderungen an eine korrekte Schlussrechnung eingehalten wurden.
AI
Wenn Sie zum Beispiel eine Kooperationsgemeinschaft gründen oder es in der Kooperationsgemeinschaft zwischen Ihnen und Ihren Kollegen zu Missverständnissen gekommen ist.
Voraussetzungen:
• Es ist ein Versicherungsfall im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche eingetreten,
• die Schlussrechnung ist in dem Versicherungsfall streitgegenständlich,
• es ist diesbezüglich noch keine Klage eingereicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Sie haben Versicherungsschutz vor deutschen Gerichten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen
Voraussetzung:
Die Verträge stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Kalenderjahr.
Ausnahme:
Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass
• Die Gegenseite gegen den geltend gemachten Honoraranspruch berechtigte Einwendungen oder Einreden erhoben hat, die ihren Grund haben
• in der Überschreitung der Bauzeit sowie vereinbarter Fristen und Termine oder
• in der Überschreitung von Kostenvoranschlägen.
• Bei frei verhandelten Honorarvereinbarungen die Orientierungswerte der HOAI oder einer vergleichbaren Honorarordnung für den jeweiligen Berufsstand überschritten wurden.
Sie sind verpflichtet, diesbezüglich erbrachte Leistungen an uns zurückzuerstatten.
- Prüfung der Schlussrechnung
Wir übernehmen vorgerichtlich die Kosten für die formelle Prüfung Ihrer Schlussrechnung in Höhe von bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall. Dafür benennen wir Ihnen einen spezialisierten Rechtsanwalt, der die streitgegenständliche Rechnung daraufhin prüft, ob die formellen Anforderungen an eine korrekte Schlussrechnung eingehalten wurden.
AI
Wenn Sie zum Beispiel eine Kooperationsgemeinschaft gründen oder es in der Kooperationsgemeinschaft zwischen Ihnen und Ihren Kollegen zu Missverständnissen gekommen ist.
Voraussetzungen:
• Es ist ein Versicherungsfall im unmittelbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche eingetreten,
• die Schlussrechnung ist in dem Versicherungsfall streitgegenständlich,
• es ist diesbezüglich noch keine Klage eingereicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026