In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Reputations-Rechtsschutz folgendes für Wann gilt der Versicherungsfall als eingetreten?:
Versicherungsfall ist der Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung in den Medien, die den Reputationsschaden ausgelöst hat oder haben soll. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Für die Beurteilung des versicherten Zeitraums ist der erste Versicherungsfall maßgeblich.
Vorsorglicher Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst vor Eintritt des Versicherungsfalls die Kosten der notwendigen ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Vermeidung eines Reputationsschadens dient oder dienen könnte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Versicherungsfall ist der Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung in den Medien, die den Reputationsschaden ausgelöst hat oder haben soll. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese auf derselben Ursache oder auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen. Für die Beurteilung des versicherten Zeitraums ist der erste Versicherungsfall maßgeblich.
Vorsorglicher Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst vor Eintritt des Versicherungsfalls die Kosten der notwendigen ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Vermeidung eines Reputationsschadens dient oder dienen könnte.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026