In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Cyber-Rechtsschutz Gewerbe folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 3.7 besteht Versicherungsschutz im beruflichen Bereich ausschließlich:
• für Anhörungen und Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden (zum Beispiel vor der zuständigen Landesdatenschutzbehörde) sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
• abweichend von Ziffer A 6.2.27 im Zusammenhang mit der Kürzung, Rückforderung oder vollständigen Versagung von Subventionen zur Förderung der Digitalisierung und IT-Sicherheit von Unternehmen, soweit diese in Form von Direktzahlungen gewährt werden (inkl. Darlehen).
• Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Ausnahme: Es wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns gezahlten Kosten zu erstatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Abweichend von Ziffer A 3.7 besteht Versicherungsschutz im beruflichen Bereich ausschließlich:
• für Anhörungen und Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden (zum Beispiel vor der zuständigen Landesdatenschutzbehörde) sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
• abweichend von Ziffer A 6.2.27 im Zusammenhang mit der Kürzung, Rückforderung oder vollständigen Versagung von Subventionen zur Förderung der Digitalisierung und IT-Sicherheit von Unternehmen, soweit diese in Form von Direktzahlungen gewährt werden (inkl. Darlehen).
• Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Ausnahme: Es wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns gezahlten Kosten zu erstatten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026