In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
• in Verwaltungsverfahren für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
• zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden.
• für Verwaltungsgutachten durch einen Rechtsanwalt für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
• in Aussetzungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren (das ist ein Verwaltungsgerichtsprozess), soweit die Durchführung des vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und aus diesem Grunde eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 Strafprozessordnung (StPO) stattfindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich:
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs.
• in Verwaltungsverfahren für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, um Sie bei der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
• zur Vermeidung von Verwaltungsverfahren für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden, um die als unmittelbare Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens drohende Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu vermeiden.
• für Verwaltungsgutachten durch einen Rechtsanwalt für die gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen deutschen Rechts, soweit diese für die Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren erforderlich ist.
• in Aussetzungsverfahren für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem Verwaltungsstreitverfahren (das ist ein Verwaltungsgerichtsprozess), soweit die Durchführung des vom Versicherungsschutz erfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens von der Beurteilung einer verwaltungsrechtlichen Vorfrage abhängt und aus diesem Grunde eine Aussetzung im Ermittlungs-, Haupt- oder Zwischenverfahren gemäß den §§ 154 d, 262 Strafprozessordnung (StPO) stattfindet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026