In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe folgendes für Es besteht Versicherungsschutz über Ziffer A 9.1 hinaus unter den Voraussetzungen, dass::
• der bei uns bestehender Versicherungsvertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand endet,
• dieser Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat,
• keine Prämienrückstände bei Beendigung des Vertrages bestehen,
• innerhalb der letzten drei Jahre vor Beendigung des Vertrags kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine freiwilligen Zahlungen erbracht wurden,
• die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder während der Vertragslaufzeit begangen worden sein soll,
• der beendete Vertrag den Baustein StrafrechtPlus Gewerbe (S+g) sowie ggf. zusätzlich den Baustein Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) umfasste und
• im direkten Anschluss ein Vertragsabschluss mit Ihnen erfolgt, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst
im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- für Verträge mit dem Baustein S+g
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertretern durch eine prämienfreie Nachhaftung von einem Jahr nach Vertragsbeendigung.
- für Verträge mit den Bausteinen S+g und nÄ
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene freiberufliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Baustein S+g durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• der bei uns bestehender Versicherungsvertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Ruhestand endet,
• dieser Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat,
• keine Prämienrückstände bei Beendigung des Vertrages bestehen,
• innerhalb der letzten drei Jahre vor Beendigung des Vertrags kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine freiwilligen Zahlungen erbracht wurden,
• die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder während der Vertragslaufzeit begangen worden sein soll,
• der beendete Vertrag den Baustein StrafrechtPlus Gewerbe (S+g) sowie ggf. zusätzlich den Baustein Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) umfasste und
• im direkten Anschluss ein Vertragsabschluss mit Ihnen erfolgt, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst
im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- für Verträge mit dem Baustein S+g
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für Sie bzw. Ihren gesetzlichen Vertretern durch eine prämienfreie Nachhaftung von einem Jahr nach Vertragsbeendigung.
- für Verträge mit den Bausteinen S+g und nÄ
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene freiberufliche Tätigkeit als niedergelassener Arzt im Baustein S+g durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026