In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Regressansprüche gegen einen Ihrer Subunternehmer, nachdem Sie auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes in Anspruch genommen wurden.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.7 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen aus dem deutschen Wettbewerbsrecht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Ausnahme des Kartellrechts. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Kostenübernahme ist auf insgesamt 10.000 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachung und die Abwehr von Ansprüchen im ursächlichen Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-/Designrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. Wir übernehmen die Kosten für die
• Geltendmachung der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
• Abwehr der Ansprüche bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall und Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026