In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Cyber-Rechtsschutz Gewerbe folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für die Geltendmachung und Abwehr im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Marken-, Urheber- oder Patentrechtsverletzungen in Folge eines eingetretenen Rechtsschutzfalles. Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Versicherungsfall.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachnung und Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs, soweit dieser in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird. Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand im Zusammenhang mit Datenschutzrecht beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 in Verbindung mit A 6.2.6 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts für die Geltendmachung und Abwehr im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Marken-, Urheber- oder Patentrechtsverletzungen in Folge eines eingetretenen Rechtsschutzfalles. Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Versicherungsfall.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz für die Geltendmachnung und Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs, soweit dieser in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird. Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand im Zusammenhang mit Datenschutzrecht beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026