In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
• Rechtsschutz für Bauherren
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) besteht ausschließlich für Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Für diese Leistung ist ebenfalls die Absicherung des Bausteins Firmen-Rechtsschutz notwendig.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Weiterhin ausgeschlossen sind
• Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
• Beteiligungen an Immobilienfonds.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
• Rechtsschutz für Bauherren
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) besteht ausschließlich für Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Für diese Leistung ist ebenfalls die Absicherung des Bausteins Firmen-Rechtsschutz notwendig.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Weiterhin ausgeschlossen sind
• Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
• Beteiligungen an Immobilienfonds.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026