In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Steuer-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Für die Ergänzung der Grund-Bausteine Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Versicherungsfall. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein,
• der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
-
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre rechtlichen Interessen schnell, unkompliziert und nachhaltig außergerichtlich zu regeln:
Außergerichtliche Mediation:
Sie wählen unseren Mediator? Wir schlagen Ihnen einen Dienstleister zur Durchführung des Konfliktbeilegungsverfahrens in Deutschland vor und übernehmen die auf Sie entfallenden Kosten. Sind an dem Verfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Diese Kosten übernehmen wir auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
• Abweichend von Ziffer A.6.2.2 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz, wenn die Bausteine Firmen- und Immobilien-Rechtsschutz versichert sind, für Streitigkeiten in der Eigenschaft als Bauherr selbst genutzter Gewerbeeinheiten.
• Abweichend von Ziffer A.6.2.5 besteht zudem Versicherungsschutz, wenn der Baustein Firmen-Rechtsschutz versichert ist, für Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie für Handelsvertreter im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß Ziffer A 5.1.1. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor Deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Für die Ergänzung der Grund-Bausteine Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Versicherungsfall. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein,
• der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
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Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre rechtlichen Interessen schnell, unkompliziert und nachhaltig außergerichtlich zu regeln:
Außergerichtliche Mediation:
Sie wählen unseren Mediator? Wir schlagen Ihnen einen Dienstleister zur Durchführung des Konfliktbeilegungsverfahrens in Deutschland vor und übernehmen die auf Sie entfallenden Kosten. Sind an dem Verfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir die Kosten anteilig für Sie und die mitversicherten Personen. Diese Kosten übernehmen wir auch, wenn der Rechtsschutzfall im Ausland eingetreten ist, beide Konfliktparteien in Deutschland wohnen und das Verfahren nach deutschem Recht stattfindet.
• Abweichend von Ziffer A.6.2.2 besteht darüber hinaus Versicherungsschutz, wenn die Bausteine Firmen- und Immobilien-Rechtsschutz versichert sind, für Streitigkeiten in der Eigenschaft als Bauherr selbst genutzter Gewerbeeinheiten.
• Abweichend von Ziffer A.6.2.5 besteht zudem Versicherungsschutz, wenn der Baustein Firmen-Rechtsschutz versichert ist, für Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften, aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen sowie für Handelsvertreter im Rahmen eines Mediationsverfahrens gemäß Ziffer A 5.1.1. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026