In der Rechtsschutz der Roland werden im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus folgende Kosten nicht übernommen:
• nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
• der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
• im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026