In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Reputations-Rechtsschutz folgendes für inhaltliche Ausschlüsse:
In den in Ziffer 6.2 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Reputations-Rechtsschutz aufgezeigt.
Kein Rechtsschutz besteht für
• die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrerer Versicherter desselben Rechtsschutzvertrages untereinander,
• Streitigkeiten im Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser eine mitversicherte Person ist.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
In den in Ziffer 6.2 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Reputations-Rechtsschutz aufgezeigt.
Kein Rechtsschutz besteht für
• die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrerer Versicherter desselben Rechtsschutzvertrages untereinander,
• Streitigkeiten im Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser eine mitversicherte Person ist.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026