In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs, soweit dieser in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird. Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich zur Abwehr eines gegen versicherte Personen gerichteten zivilrechtlichen Anspruchs, soweit dieser in einem Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. Strafprozessordnung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht wird. Der Anspruch muss auf einem vom Versicherungsschutz umfassten Straftatbestand beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026