In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater folgendes für ROLAND Support-Services:
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“
- Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“
- Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Im StrafrechtPlus für Steuerberater besteht Versicherungsschutz weltweit.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalt
Ausnahme: Wenn die Gebühren für den Rechtsanwalt nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung.
Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen, wenn
• wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, oder
• Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
- Ausnahme: Sind Sie bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter von einem Strafverfahren betroffen, tragen wir nach unserer vorherigen Zustimmung auch die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung durch mehrere Strafverteidiger, falls deren Beauftragung sachdienlich ist.
Beauftragung eines Koordinators
Versichert sind nach vorheriger Zustimmung durch uns auch die Kosten eines Rechtsanwalts, die dadurch entstehen, dass dieser die Verteidigung einer versicherten Person mit dem Verteidiger anderer im gleichen Verfahren betroffener – versicherter oder nicht versicherter – Personen abstimmt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Beratung zur Datensicherheit „Daten-Assist“
- Beratung zum Umweltschutz „Umwelt-Assist“
- Beratung zur Cyber-Sicherheit „Cyber-Assist“
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Im StrafrechtPlus für Steuerberater besteht Versicherungsschutz weltweit.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalt
Ausnahme: Wenn die Gebühren für den Rechtsanwalt nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung.
Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen, wenn
• wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, oder
• Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
- Ausnahme: Sind Sie bzw. Ihr gesetzlicher Vertreter von einem Strafverfahren betroffen, tragen wir nach unserer vorherigen Zustimmung auch die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung durch mehrere Strafverteidiger, falls deren Beauftragung sachdienlich ist.
Beauftragung eines Koordinators
Versichert sind nach vorheriger Zustimmung durch uns auch die Kosten eines Rechtsanwalts, die dadurch entstehen, dass dieser die Verteidigung einer versicherten Person mit dem Verteidiger anderer im gleichen Verfahren betroffener – versicherter oder nicht versicherter – Personen abstimmt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026