In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Steuerberater folgendes für Inhaltliche Ausschlüsse:
Es gelten im Baustein StrafrechtPlus für Steuerberater ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren.
Ausnahme: Es besteht Versicherungsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
- Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
• vor Verfassungsgerichten oder
• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof)
Ausnahme: Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es gelten im Baustein StrafrechtPlus für Steuerberater ausschließlich die folgenden Ausschlüsse:
- Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren.
Ausnahme: Es besteht Versicherungsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn der Schadenersatzanspruch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens aufgrund eines versicherten Straftatbestands geltend gemacht wird.
- Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
• vor Verfassungsgerichten oder
• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof)
Ausnahme: Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Verfahren vor Verfassungsgerichten, soweit diese der Verteidigung in einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren dienen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer Vorschrift des Kartellrechts sowie einer anderen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenvorschrift, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Kartellverfahren verfolgt wird.
Abweichend von Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026