In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Mindestlohn-Rechtsschutz:
Als Geschäftskunde haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Als Geschäftskunde haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026