In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Gewerbe Plus folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
• Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) vor deutschen Gerichten wahrzunehmen. Die Leistung übernehmen wir bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
• Es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung. Versichert sind Anfechtungen eines Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden im Inland aufgrund eines von Ihrem Kunden eröffneten Insolvenzverfahrens.
Voraussetzungen:
• Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden beantragt werden.
• Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ist bereits vollständig erfüllt, da Sie die gewünschte Leistung erbracht und Ihr Kunde diese Leistung bezahlt hat.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis:
Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen im Zusammenhang mit dem deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) vor deutschen Gerichten wahrzunehmen. Die Leistung übernehmen wir bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
• Es besteht darüber hinaus Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung. Versichert sind Anfechtungen eines Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden im Inland aufgrund eines von Ihrem Kunden eröffneten Insolvenzverfahrens.
Voraussetzungen:
• Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Kunden darf erst nach Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und Ihrem Kunden beantragt werden.
• Der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden ist bereits vollständig erfüllt, da Sie die gewünschte Leistung erbracht und Ihr Kunde diese Leistung bezahlt hat.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis:
Für aktive Maßnahmen Ihrerseits, zum Beispiel die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, besteht kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026