In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Geschäftskunden folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Wir übernehmen die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Wir übernehmen die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026