In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
• Es besteht Versicherungsschutz im außergerichtlichen Bereich ausschließlich in Deutschland. Im gerichtlichen Bereich besteht der Versicherungsschutz europaweit. Hinweis: Für Verfahren außerhalb Deutschlands übernehmen wir die Kosten jedoch nur in der Höhe, wie sie entstanden wären, wenn die Verfahren in Deutschland geführt und die Kosten nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht berechnet würden.
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Auftrag für andere erfolgt. Wir übernehmen die Kosten bis zu 500.000 Euro je Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit stehen.
• Es besteht Versicherungsschutz im außergerichtlichen Bereich ausschließlich in Deutschland. Im gerichtlichen Bereich besteht der Versicherungsschutz europaweit. Hinweis: Für Verfahren außerhalb Deutschlands übernehmen wir die Kosten jedoch nur in der Höhe, wie sie entstanden wären, wenn die Verfahren in Deutschland geführt und die Kosten nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht berechnet würden.
• Abweichend von Ziffer A 3.4 besteht Versicherungsschutz für Mediations-Verfahren nach Ziffer A 5.1.1 bei Konflikten zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern (zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen im versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Bereich (Wirtschaftsmediation).
• Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, sofern die versicherte Tätigkeit dem Bauwesen zuzurechnen ist und die Errichtung oder genehmigungspflichtige bauliche Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen im Auftrag für andere erfolgt. Wir übernehmen die Kosten bis zu 500.000 Euro je Kalenderjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026