In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus folgendes für Inhaltliche Ausschlüsse:
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
• aus Versicherungs-Verträgen,
• aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
• von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
• aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Hinweis:
Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
• aus Versicherungs-Verträgen,
• aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechts,
• von Personen, die im selben Rechtsschutz-Vertrag mitversichert sind, wenn sie gegeneinander in ursächlichem Zusammenhang mit einer von ihnen gebildeten Büro-/Praxisgemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft vorgehen, auch nach Beendigung der Gemeinschaft,
• aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026