In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Gewerbe folgendes für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
• Strafrechts,
• Ordnungswidrigkeitenrechts,
• Disziplinar- und Standesrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Versicherungsschutz besteht auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen).
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen,
• bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz)
• bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern gegen Sie ausschließlich eine Geldstrafe und/oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt wird.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
• Verkehrsrisiko
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben.
Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
• Privatklageverfahren
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
• Aktive Strafverfolgung
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
- – Telefonische Rechtsberatung
- Rückruf-Service
- Vertrags-Download
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
• Es besteht Versicherungsschutz auch für die Kosten Ihrer Verteidigung und des Zeugenbeistands der versicherten Personen in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des
• Strafrechts,
• Ordnungswidrigkeitenrechts,
• Disziplinar- und Standesrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Wird Ihnen vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs
• eines fahrlässig begehbaren Vergehens,
• eines vorsätzlich begehbaren Vergehens, wenn die Tat nach dem Gesetz auch bei fahrlässiger Begehung als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Versicherungsschutz besteht auch für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände (Vergehen und Verbrechen).
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen,
• bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz)
• bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern gegen Sie ausschließlich eine Geldstrafe und/oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt wird.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
• Es besteht Versicherungsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) auch für vorsätzliches Handeln.
• Verkehrsrisiko
Es besteht Versicherungsschutz auch für die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts verletzt zu haben.
Ausnahme: Für den Fahrer eines zugelassenen Motorfahrzeugs besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn ihm nur die Verletzung einer Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung bzw. entsprechender Vorschriften im Ausland vorgeworfen wird.
• Privatklageverfahren
Wir tragen die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in Ihrer Eigenschaft als Angeklagter in einem Privatklageverfahren gemäß §§ 374 ff. Strafprozessordnung (StPO) einschließlich des vorangehenden Sühneversuchs vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
• Aktive Strafverfolgung
Wir tragen die Kosten eines für Sie tätigen Rechtsanwalts für die Erstattung einer Strafanzeige durch Sie gegen versicherte Personen, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen Ihre Vermögensinteressen oder die der mitversicherten Unternehmen gerichtet hat.
- – Telefonische Rechtsberatung
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- Vertrags-Download
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026