In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für Mindestlohn-Rechtsschutz:
Als Inhaber eines Agrar-Betriebes haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Als Inhaber eines Agrar-Betriebes haben Sie gerichtlichen Rechtsschutz, wenn Sie aufgrund des in Deutschland gültigen Mindestlohngesetzes (MiLoG) anstelle des Arbeitgebers in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Geltendmachung Ihrer Regressansprüche gegen Ihre Subunternehmer, nachdem deren Arbeitnehmer Sie erfolgreich in Anspruch genommen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026