In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung:
• auf Gewerbeeinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr.
• Auf sonstigen Flächen
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogas-Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie.
Voraussetzung dafür ist:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber und Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude oder landwirtschaftlichen Flächen
Wir übernehmen die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweise:
• Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit oder den landwirtschaftlichen Flächen gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
• Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• auf Gewerbeeinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 15.000 Euro je Kalenderjahr.
• Auf sonstigen Flächen
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb von Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogas-Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie.
Voraussetzung dafür ist:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber und Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude oder landwirtschaftlichen Flächen
Wir übernehmen die Kosten bis zu 300.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweise:
• Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit oder den landwirtschaftlichen Flächen gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
• Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026