Roland Privatrechtsschutz informiert darüber, wo der Rechtsschutz gilt, und erläutert die geografischen und situativen Geltungsbereiche der Versicherung. Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.