Roland Privatrechtsschutz informiert über den Anspruch auf Versicherungsschutz und beschreibt die Bedingungen, unter denen der Schutz gewährt wird. Für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
Als Versicherungsfall gilt :
1. Im Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat.
2. In der folgenden Leistungsart das Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen:
- Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen