Der Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutzversicherung schützt selbst genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile – ob als Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter. Eingeschlossen sind auch unbebaute Grundstücke, Kleingärten, Garagen und Anlagen zur umweltfreundlichen Energieerzeugung in Deutschland.
In der Roland Rechtsschutzversicherung gilt für den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz Folgendes:
1. Versicherte Eigenschaften:
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre als Wohneinheit selbst genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen:
- Eigentümer:in,
- Mieter:in,
- Pächter:in,
- Sonstige:r Nutzungsberechtigte:r.
Es sind alle selbst genutzten Wohneinheiten sowie Ihre unbebauten privat und ausschließlich selbst genutzten Grundstücke sowie Kleingärten innerhalb Deutschlands versichert. Alle selbst genutzten Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, um Strom gegen Bezahlung in das öffentliche Netz einzuspeisen (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleinige:r Eigentümer:in, Betreiber:in, Mieter:in oder Nutznießer:in der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
2. Örtlicher Geltungsbereich:
Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass sich versicherte Immobilien in Deutschland befinden müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz greift, wenn Sie Wohnraum, Grundstücke oder Gebäudeteile selbst nutzen – gleich ob Sie diese besitzen, mieten, pachten oder auf andere Weise nutzungsberechtigt sind. Dazu zählen auch selbst genutzte Garagen, Stellplätze, Kleingärten und unbebaute Grundstücke sowie bestimmte Anlagen zur umweltfreundlichen Energieerzeugung. Wichtig ist, dass sich die versicherte Immobilie in Deutschland befindet.
Häufige Fragen
Wer ist im Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz versichert?
Versichert sind Sie, wenn Sie Ihre als Wohneinheit selbst genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile als Eigentümer:in, Mieter:in, Pächter:in oder sonstige:r Nutzungsberechtigte:r nutzen.
Sind Garagen, Kleingärten und unbebaute Grundstücke eingeschlossen?
Ja. Versichert sind alle selbst genutzten Wohneinheiten, Ihre unbebauten privat und ausschließlich selbst genutzten Grundstücke sowie Kleingärten innerhalb Deutschlands. Auch alle selbst genutzten Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Sind Photovoltaik- oder Windkraftanlagen mitversichert?
Ja, für Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie zum Einspeisen von Strom gegen Bezahlung ins öffentliche Netz besteht Schutz, sofern Sie alleinige:r Eigentümer:in, Betreiber:in, Mieter:in oder Nutznießer:in sind und die Anlage fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks ist.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Nein. Versicherungsschutz besteht nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Die versicherten Immobilien müssen sich also in Deutschland befinden.
Wie wird der Hauptwohnsitz eingeschätzt?
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.