Der Immobilien-Rechtsschutz von Roland sichert Privatkunden im Grund-Baustein rund um ihre versicherten Immobilien ab: vom Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall über Vertrags-, Sachen-, Steuer- und Verwaltungs-Rechtsschutz bis hin zu Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie ergänzenden Rechtsberatungs-Services.
In der Roland Rechtsschutzversicherung gilt für den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz Folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden aufgezeigt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie haben Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Steuer-Rechtsschutz
- ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
- Es besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
Straf-Rechtsschutz
ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
- Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
- Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
- Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Weitere Leistungen:
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz sichert Privatkunden rund um ihre versicherten Immobilien ab. Er greift bei behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen – etwa im Bau-, Steuer- und Verwaltungsrecht – sowie bei Streitigkeiten mit Handwerkern. Auch die Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den Immobilien ist eingeschlossen. Ergänzend stehen verschiedene telefonische und digitale Rechtsberatungs-Services zur Verfügung. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kostenübernahme beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Die Kosten werden bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Besteht Versicherungsschutz beim Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens?
Beim Vorwurf vorsätzlichen Verhaltens erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Werden Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In welchen Fällen besteht kein Straf-Rechtsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird oder ein Vergehen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
Gilt der Steuer-Rechtsschutz für alle steuerlichen Angelegenheiten?
Der Steuer-Rechtsschutz gilt ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
Welche zusätzlichen Beratungsangebote gibt es?
Für den Privatbereich stehen unter anderem JurLine (telefonische Rechtsberatung und Call-Back-Service), JurOnline (Online Rechtsberatung), JurCheck (präventive Vertragsprüfung) und JurLoad (Mustervorlagen zum Download) zur Verfügung, außerdem Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung sowie Rechtsdienstleistungen.