In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• im privaten Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten Lebensbereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz
• in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• im privaten Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten Lebensbereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026