In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Außergerichtliche Schlichtungsstellen:
Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, rufen Sie uns unter 0221 8277-500 an. Wir kümmern uns schnell um Ihr Anliegen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Sie können sich auch schriftlich an uns wenden:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vertreten durch die Vorstände Tobias von Mäßenhausen (Vorsitzender), Tarja Radler und Andreas Tiedtke
Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzusprechen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
- Berlin
Telefon: 0800 3696000
Telefax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei folgender Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
Tel: 0800 2100500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe Ziffer A 6.2.10).
Ist für Sie ein neues Rechtsschutz-Risiko entstanden? Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person ein neues Fahrzeug oder eine Immobilie gekauft haben. Es kann sich auch um die Aufnahme einer versicherbaren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit handeln. Auch die Voraussetzungen für die Mitversicherung einer weiteren Person können entstehen (zum Beispiel, Sie heiraten) oder entfallen (zum Beispiel, Ihr mitversichertes volljähriges Kind nimmt eine Berufstätigkeit auf).
Dann versichern wir auf Ihren Wunsch hin Ihr neues Risiko rückwirkend ab Entstehung. Ihr Vertrag wird entsprechend angepasst oder wir schließen einen neuen oder weiteren Vertrag ab. Es gilt dann keine erne
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, rufen Sie uns unter 0221 8277-500 an. Wir kümmern uns schnell um Ihr Anliegen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Sie können sich auch schriftlich an uns wenden:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vertreten durch die Vorstände Tobias von Mäßenhausen (Vorsitzender), Tarja Radler und Andreas Tiedtke
Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzusprechen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
- Berlin
Telefon: 0800 3696000
Telefax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei folgender Aufsichtsbehörde zu beschweren:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
Tel: 0800 2100500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe Ziffer A 6.2.10).
Ist für Sie ein neues Rechtsschutz-Risiko entstanden? Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person ein neues Fahrzeug oder eine Immobilie gekauft haben. Es kann sich auch um die Aufnahme einer versicherbaren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit handeln. Auch die Voraussetzungen für die Mitversicherung einer weiteren Person können entstehen (zum Beispiel, Sie heiraten) oder entfallen (zum Beispiel, Ihr mitversichertes volljähriges Kind nimmt eine Berufstätigkeit auf).
Dann versichern wir auf Ihren Wunsch hin Ihr neues Risiko rückwirkend ab Entstehung. Ihr Vertrag wird entsprechend angepasst oder wir schließen einen neuen oder weiteren Vertrag ab. Es gilt dann keine erne
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026