In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Klagen gegen das Versicherungsunternehmen:
Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen:
• Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder
• wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgenden Orten einreichen:
• Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung oder
• wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht Ihres Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026